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Immobileienpacht in Sankt Petersburg
Nikolaj Krutitzkij
2000
Gerichtspraxis
Handelsrecht
Publikationen





ZUR FRAGE DER BODENNUTZUNG IN RUSSLAND

Auf Beschluss des Schiedsgerichtes wurde der zwischen dem staatlichen Einheitsunternehmen "Oktjabrskaja Eisenbahn" und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geschlossene Pachtvertrag für ein im Bahngebiet liegendes Grundstück als ungültig erklärt und damit der Klage des Komitees für die Verwaltung des Stadteigentums von St. Petersburg (weiter im Text KUGI genannt) über die Folgen der Ungültigkeit des nichtigen Geschäftes stattgegeben.

Der Grund, warum der Klage des KUGI stattgegeben wurde, war die Tatsache, dass das Gericht das Fehlen der Möglichkeit seitens der Person, die das Grundstück besitzt einschliesslich eines ständigen (unbefristeten) Nutzungsrechtes, dieses ihr überlassene Grundstück zu verpachten, festgestellt hat.

In der Berufung hat die "Oktjabrskaja Eisenbahn" ersucht, den Beschluss des Schiedsgerichtes von St. Petersburg und dem Leningrader Gebiet vom 25. Mai 1998 rückgängig zu machen.

Nach Behandlung des Falles in der Berufungs- und Kassationsinstanz wurde die Berufung abgelehnt. Die im Bericht des KUGI über die Berufung dargelegte Rechtslage, die das Fehlen einer Möglichkeit seitens des Grundstückbesitzers, der ein ständiges (unbefristetes) Nutzungsrecht hat, über das ihm zur Verfügung gestellte Grundstück zu verfügen, begründet, ist praktisch vollständig in der Begründung der Entscheidung des Gerichts beinhaltet.


Anlage:

Beistimmung des Bundesarbitrage der Nord-West-Region ( Russisch )








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