Thema:
Autor:
Datum:
Status:
Bereich:
Zugehörigkeit:
Rentenreform in Russland
Andrey Mourachko
01.05.2000
Beratung
Rentenrecht
Publikationen





RENTENREFORM IN RUSSLAND

In der russischen Rentengesetzgebung entstand schon lange vor den jüngsten Umbrüchen die Notwendigkeit der Änderung des Rentensystems, da die Höhe der Staatsrenten bei steigenden Lebenshaltungskosten äusserst niedrig blieb. In den meisten Fällen gewährten sie dem Rentner kein normales Existenzminimum. Zwecks Realisierung der Rentenreform in der Russischen Föderation wurde am 15. April 1996 die Verordnung 1 des Präsidenten der Russischen Föderation "Über dringende Massnahmen zur Verbesserung der Rentenversorgung der Bürger der Russischen Föderation" verabschiedet.

In dieser Verordnung hat der Präsident Russlands die Zweckmässigkeit des Übergangs zu einem neuen System der Bestimmung der Höhe der Renten unter Berücksichtigung einer umfassenderen Übereinstimmung ihrer Höhe mit den Arbeitsleistungen russischer Bürger unterstützt. In diesem Zusammenhang hat die Staatsduma am 23. Juni 1997 das Föderale Gesetz "Zu Verfahren der Berechnung und Erhöhung der Staatsrenten in der Russischen Föderation" verabschiedet.

Das Gesetz legt fest, dass die Staatsrenten ab dem 1. Februar 1998 durch Anwendung eines individuellen Rentnerkoeffizients auf Grundlage der Gehaltserhöhung zu berechnen und zu erhöhen sind. Es wird geplant, auf die Bestimmung einer Basishöhe der Rente nach minimalem Monatslohn zu verzichten und jedem Rentner einen individuellen Koeffizient zuzuordnen. Das bedeutet, dass der Rentner berechtigt ist, die Berechnung der Staatsrente auf Grundlage des individuellen Koeffizients auszuwählen und eine höhere Rente zu beanspruchen (P. 3 Art. 7 des Gesetzes "Über die Staatsrenten in der Russischen Föderation").

In diesem Fall ist die Hauptbesonderheit der Berechnung die Bestimmung der Rentenhöhe in Abhängigkeit vom Durchschnittsverdienst eines Rentners im Vergleich zum Monatsdurchschnittslohn im Lande, den das Staatskomitee der Russischen Föderation anhand der Statistik jedes Vierteljahr bekanntgeben und der durch Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation festgelegt werden wird.

Das neue Gesetz erstreckt sich nur auf Rentenbeziehungen nicht arbeitender Bürger, die vor Verabschiedung des Gesetzes Staatsrente beziehen, sowie auf Bürger, die die staatliche Rentenversorgung zum ersten Mal in Anspruch nehmen. Das Verfahren ist für die Berechnung der Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- und Treuerente vorgesehen.

Die Wirkung des Gesetzes erstreckt sich nicht auf Rentner, die nach dem 01.02.1998 weiter arbeiten und dabei Rente beziehen (P. 6.1.). Weiter...


Wie ist das heutige Verfahren der Rentenberechnung?

Ist es möglich, die eigene Rentenhöhe nach dem neuen Rentengesetz ohne spezielle Ausbildung zu berechnen?

Wie berechne ich die Höhe meines Monatsdurchschnittslohnes zur Ermittlung des individuellen Koeffizients, damit ich die Höhe meiner Rente berechnen kann?

Welche Höhe des Monatsdurchschnittslohnes im Lande wird für die Rentenberechnung verwendet werden?

Was wird in der Dienstzeit, nach der die Rentenhöhe nach dem neuen Gesetz im April 2000 berechnet wird, berücksichtigt?

Wie wird die Rente bei einer nicht vollständigen Dienstzeit berechnet?

Welche Probleme können bei der Realisierung des neuen Gesetzes entstehen, und welche Vorteile, wenn vorhanden, kann man im Vergleich zum vorherigen Rentengesetz hervorheben?






Home | Über uns | Kompetenz | Veröffentlichungen | Frage-Antwort | Dossier | News | Kontakt
Impressum