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Gesetz "über den Einsatz von Zählkassen"
Nikolaj Krutitzkij
2000
Gerichtspraxis
Handelsrecht
Publikationen





RECHTSSCHUTZ DER STEUERZAHLER IN RUSSLAND

(Im Hinblick auf die Verantwortlichmachung für die Verletzung des Gesetzes über den Einsatz von Zählkassen)

Die Behörde für Steuern und Abzüge hat vor dem Schiedsgericht Anklage gegen den Einzelunternehmer K. mit der Forderung nach Zwangsvollstreckung der durch die Steuerbehörde auferlegten Geldstrafe in der Höhe von 8349,- Rbl. für die Abrechnung mit Käufern ohne den Einsatz einer Zählkasse erhoben.

Die Grundlagen der Verteidigung vor Gericht waren wie folgt:

Laut Belehrung des Verfassungsgerichtes (Verordnung Nr. 14 vom 12. Mai 1998) ist die Verantwortung für die Verletzung des Gesetzes über den Einsatz von Zählkassen eine administrative. Demzufolge sind bei der Verantwortlichmachung des Einzelunternehmers alle Forderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwVfG) einzuhalten.

Laut Art. 33 VwVfG sind bei der Exekutierung der Charakter des Deliktes, die Person des Verletzers, sein Schuldmass, Vermögensstand und die seine Schuld mildernden bzw. erschwerenden Umstände zu berücksichtigen.

Die Ermittlungsakten haben nachgewiesen, dass die durch den Unternehmer erfolgte Verletzung zum Teil eine Folge des Handelns des Vertreters der Steuerbehörde war.

Demzufolge wurden bei der Beschlussfassung der Steuerbehörde, eine Strafe in höchstem Umfang aufzuerlegen, die Gerechtigkeitsprinzipien im Bezug auf die Person des Deliquenten und des Ausmasses des Deliktes verletzt.

Infolge der Gerichtsverteidigung der Unternehmerrechte "unter Berücksichtigung seines Schuldmasses, seines Vermögensstandes und mildernder Umstände" wurde die Strafhöhe um ein Zweifaches reduziert und dem Unternehmer eine Prolongation der Vollstreckung innerhalb von 2 Jahren eingeräumt (Beschluss des Schiedsgerichtes von St. Petersburg und dem Leningrader Gebiet Nr. A 56-26237/99 vom 15. November 1999).


Anlage:

Erklärung der Klageshrift der Inspection des Ministeriums der Russischen Föderation für Steuern und Abzüge des Wyborgskij Stadtbezirkes von St. Petersburg AktNr. A56-26237/99 ( Russisch )







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