Thema:
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Aktualisierung:
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Zugehörigkeit:
Rechtsschutz von Privatpersonen in Russland
A. Mourachko
01.03.2000
Beratung
Zivilrecht
Frage-Antwort





Wie verfährt man, wenn das Gericht im Falle des wiederholten Fernbleibens des Antragsgegners den Antrag des Klägers auf ein Kontumazialverfahren mit der Festlegung eines neuen Gerichtstermins ablehnt? Dabei legt der Antragsgegner keine Unterlagen, die sein Nichterscheinen rechtfertigen, vor; es gibt jedoch eine Unterlage, die bestätigt, dass der Angeklagte die Benachrichtigung über den Gerichtstermin erhalten hat. Kann das Gericht auf diese Weise den Angeklagten schützen?

Gemäss der Porozessordnung der Russ. Föderation ist das Nichterscheinen des über Zeit und Ort benachrichtigten Angeklagten vor Gericht kein Hindernis für die Gerichtsverhandlung. Das Gericht als Arbiter ist neutral im Rechtsstreit und darf sich nicht auf die Seite des Angeklagten stellen, der durch seine Abwesenheit eine wiederholte, grobe Missachtung des Gerichtes demonstriert, und das Gericht, seinerseits, reagiert darauf nicht. Wie kann das Gericht in diesem Fall einen Angeklagten durch die Verschiebung des Gerichtstermins "schützen", wenn dieser nicht nur die Rechte des Klägers, sondern auch die des Gerichtes verletzt? Offensichtlich kann in diesem Fall eine Absprache vorliegen, d.h. das Gericht lässt eine Verletzung der Prozessordnung zu (Verletzung der Gleichberechtigung der Parteien).

Im vorliegenden Fall räumt das Zivilrecht mehrere Möglichkeiten des Rechtsschutzes des Klägers (des Dritten) ein: Zurückweisung des Richters , falls der Richter persönlich mittelbar oder unmittelbar an dem Verhandlungsergebnis interessiert ist oder sonstige Umstände seiner Voreingenommenheit vorliegen; die Anfechtung des Rechtsspruches über den Aufschub des Gerichtstermins durch eine Beschwerde beim Kassationsgericht.

Die Beschwerde beim Stadt- oder Gebietsgericht muss die Forderung nach Überprüfung der richtigen Anwendung des Sach- und Prozessrechtes im Gericht der ersten Instanz beinhalten. Die Rechtsbegründung ist wie folgt: das Gericht ist nicht verpflichtet, die Anwesenheit des Angeklagten obligatorisch zu verlangen, falls dieser das Gericht über die Gründe seines Verbleibens nicht benachrichtigt hat und ein Dokument über seine Kenntnisnahme des Gerichtstermines vorliegt. Hat der Antragsgegner eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt und stellt der Kläger einen Antrag auf ein Kontumazialverfahren, so ist das Gericht nicht berechtigt, die Gerichtsverhandlung wieder zu verlegen, wenn eine begründete Annahme eines vorsätzlichen Verzugs vorhanden ist. In diesem Fall verletzt das Gericht die Rechtsprinzipien, da der Antragsgegner seine Prozessrechte missbraucht und das Gericht zur Verletzung der Klägerrechte beiträgt. Jede Verletzung der Rechte kann in der nächsthöheren Instanz angefechtet werden. Als Bestätigung der Rechtsverletzung kann die Abschrift des Rechtsspruches über die Verschiebung des Gerichtstermins dienen (die Gründe der Terminverschiebung müssen im Rechtsspruch motiviert sein, und sie sind auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen).

Ausser beim Kassazionsgericht kann die Beschwerde beim Vorsitzenden dieses Gerichtes und beim Staatsanwalt eingereicht werden, da nicht nur der gute Ruf des Richters, sondern auch der des Gerichtes in Zweifel gestellt ist. Das Kassationsgericht überprüft nicht die Begründung des Gerichtsbeschlusses (Rechtsspruches) des Amtsgerichtes, aus diesem Grund sind in der Klage keine Hinweise auf Unbewiesenheit des Tatbestandes beizufügen. In der Klage sind folgende Angaben aufzuführen: Bezeichnung des Gerichtes, bei dem die Beschwerde eingereicht wird, die anzuklagende Person und Personen, die am Rechtsstreit beteiligt sind, Bezeichnung des Gerichts, das den Beschluss bzw. Rechtsspruch gefällt hat, gegen den Beschwerde erhoben wird, AktNr. und Datum des Rechtsspruches, der Gegenstand des Verfahrens; Forderungen der anklagenden Person mit dem Hinweis darauf, worin die Verletzung bzw. fehlerhafte Anwendung des Sach- oder Prozessrechtes besteht; Verzeichnis der der Beschwerde beigelegten Unterlagen, Hinweise auf die geltende Gesetzgebung und Ermittlungsakten; Unterschrift des Amtsleiters des Kassationsgerichtes (wenn die Beschwerde von seinem Stellvertreter unterzeichnet wird, die Angabe seiner Position und Familienname in Druckbuchstaben).

Die Beschwerde an den Staatsanwalt beinhaltet in der Regel das Gesuch, Protest (Kassationsprotest) gegen eine unbegründete Entscheidung des Amtsgerichtes über das Verschieben des Gerichtstermins einzulegen und ein Berufungsverfahren einzuleiten. Wird der Beschwerde stattgegeben, so wird der Richter zurückgewiesen und die Gerichtsverhandlung von einem anderen Richter geführt. Im Falle einer Arbeitsüberlastung des Gerichtes ist die Verhandlung an das übergeordnete (Gebiets-) Gericht zu übergeben.






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