Thema:
Autor:
Aktualisierung:
Status:
Bereich:
Zugehörigkeit:
Rechtsschutz von Privatpersonen in Russland
A. Mourachko
01.03.2000
Beratung
Zivilrecht
Frage-Antwort





Was ist unter der vorsätzlichen Verzögerung der Gerichtsverhandlung seitens des Angeklagten zu verstehen und was kann man dagegen unternehmen?

Eine vorsätzliche Verzögerung der Gerichtsverhandlung seitens des Antragsgegners ist ohne Zweifel ein Grund für ein Kontumazialverfahren, den das Amtsgericht akzeptieren muss. In diesem Fall hat der Kläger nachzuweisen, dass vorsätzliche Handlungen des Antragsgegners die Gerichtsverhandlung behindern. Wenn z.B. der Kläger die Vorladungskopie an den Antragsgegner abgeschickt und letzterer die Unterzeichnung (Bestätigungsunterschrift) verweigert hat. In diesem Fall gilt ein Vermerk des Postträgers als Beweis für die vorsätzliche Verzögerung der Gerichtsverhandlung. Die Vorladung kann auch von einem Milizbeamten (Staatsanwalt) ausgehändigt werden, der im Falle der Verweigerung ebenfalls eine Akte anfertigt. Hat nach der Unterzeichnung der Benachrichtigung der Antragsgegner wieder einen Krankenschein vorgelegt, so ist auf Anfrage des Staatsanwaltes (der Miliz) die Krankengeschichte zwecks Prüfung der Übereinstimmung des Krankenscheines mit den Angaben der Kartei und der Atteste vorzulegen. Es ist vielleicht nicht schwierig, eine ärztliche Bescheinigung nachzumachen, jedoch relativ kompliziert, eine Krankengeschichte zu fälschen. Wenn natürlich die Bescheinigung mit der Krankengeschichte nicht übereinstimmt, dann liegt eine Urkundenfälschung vor. Es sind dann die Umstände der Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung zu überprüfen. Bestätigung von abgelegten Analysen, Eintragung der Bescheinigung in den Rechnungsbüchern etc. Wurde die Bescheinigung in der genannten Klinik nicht eingetragen oder nicht ordnungsgemäss eingetragen, so ist eine Akte anzulegen. Alle aufgeführten Unterlagen gelten als Beweis für eine vorsätzliche Verzögerung der Gerichtsverhandlung und als Begründung für das Kontumazialverfahren in Abwesenheit des Antragsgegners. Werden diese Umstände vom Gericht nicht akzeptiert, so ist die Verletzung des Prozessrechtes beim Kassationsgericht anzufechten, da in diesem Fall das Gericht den Gerichtstermin nicht verlegen darf, sondern auf dem Verwaltungswege (Geldstrafe) die Präsenz des Antragsgegners vor Gericht gewährleisten muss.





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