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Ist es heutzutage möglich, entsprechend den Normen des Arbeitsrechtes das Problem der nicht fristgemässen Gehaltsauszahlung zu lösen?
Zugegeben, heutzutage werden in Russland, insbesondere in kommerziellen Strukturen, die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der Gehaltsauszahlung immer wieder verletzt. Leider gibt es im russischen Arbeitsrecht kein Allheilmittel zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Pflicht seitens der Arbeitgeber. In der Verfassung Russlands ist festgelegt: "Jeder Bürger Russlands hat das Recht auf die Entlohnung seiner Arbeit in einer Höhe, die durch die im Bundesgesetz festgelegte Mindesthöhe nicht unterschritten werden darf". Die Verfassungsrechte der Bürger sind durch das Rechtswesen gesichert. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, seine Rechte vor Gericht mit allen zugänglichen Mitteln, wenn sie nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen, zu verteidigen. Nach dem Prinzip: "alles ist erlaubt, was nicht verboten ist" können alle möglichen Mittel eingesetzt werden. In der russischen Rechtspraxis gibt es den Fall, dass ein Arbeitnehmer einseitig den Arbeitsvertrag mit der Forderung, sein Gehalt für 7 Monate auszuzahlen, gekündigt hat. Nach eingehender Behandlung des Falles ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der Arbeitnehmer durch seine Handlung das Gesetz nicht verletzt hat und seiner Schuldforderungsklage wurde stattgegeben.
In letzter Zeit führte der allgemein übliche Zahlungsverzug
von Löhnen zu einigen Änderungen in der russischen Gesetzgebung. Unter
anderem wurde in StGB der Russischen Föderation ein Artikel über die
Verantwortung für die nicht fristgerechte Gehaltsauszahlung eingeführt.
Es ist auch beabsichtigt, ein Gesetz zu verabschieden, das die Verantwortung
der Organisationen für die nicht fristgemäss ausgezahlten Löhne
vorgesieht. Entsprechend dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass ein Strafgeld
in der Höhe von 0,3% pro Verzugstag je nach der Höhe des Gehaltes
zu entrichten sein wird. Das ist gerecht. Wenn die Normen des Zivilrechts die
Erhebung von Zinsen für die unrechtmässige Zurückhaltung und
Nutzung fremder Geldmittel vorsehen, so ist es erforderlich, dass auch im Bereich
der Arbeitsverhältnisse Massnahmen sachlicher Haftung, darunter Vertragsstrafen,
eingeführt werden. Das ist jedoch z.Z. nur ein Gesetzesentwurf. Im Falle
der Verletzung seiner Verpflichtungen zur Gehaltsauszahlung seitens des Arbeitgebers
bleibt das Gericht als besonders wirksames Schutzmittel. Das Gericht kann den
Arbeitgeber verpflichten, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen und seine Schulden
bzw. das Arbeitsentgelt für den ganzen Zeitraum des gezwungenen Arbeitsversäumnisses
zu begleichen sowie unter Umständen die Entschädigung für moralischen
Schaden auszuzahlen.
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