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In welchen Fällen trägt der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitnehmer die volle oder beschränkte materielle Haftung in einem Handelsunternehmen?
Die Besonderheit bei der Zurückerstattung der dem Arbeitgeber zugefügten Schäden im russischen Arbeitsrecht ist die beschränkte Höhe des Schadenersatzes. Die Grundform dinglicher Haftung ist die beschränkte materielle Haftung. Das bedeutet, wenn die Höhe des dem Handelsunternehmen zugefügten Schadens einen Betrag von mehreren Monatsgehältern des Arbeitnehmers beträgt, haftet er nur in der Höhe seines Durchschnittsmonatslohnes. Wenn nun also der Monatslohn eines Arbeitnehmers 2.000,- Rbl. beträgt, aber die Höhe des zugefügten Schadens sich auf 100.000,- beläuft, so beträgt die Höhe des Schadenersatzes max. 2.000,- Rbl. Der Rest gehört laut Gesetz zu den Betriebsausgaben (Gestehungskosten).
Das Minderungsprinzip des Sachschadenersatzes geht einher mit der Tatsache, dass es dem Handelsunternehmen unmöglich ist, den Ersatz sämtlicher zugefügten Schäden einzufordern auf Kosten zusätzlicher (indirekter) Zahlungen an den Arbeitnehmer (Gesamteinkommen).
Somit hat ein Arbeitnehmer, der im Arbeitsverhältnis bei einem Handelsunternehmen steht und seine Arbeitspflicht vernachlässigt, was Sachschaden zur Folge hat, nur beschränkte materielle Haftung zu tragen. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers wonach er den zugefügten Schaden in vollem Umfang unabhängig von seinem Gehalt zu ersetzen hat, wird im Gesetz ausdrücklich klargelegt. So sind im Art. 121 ArbG der Russischen Föderation sämtliche Fälle angeführt, in welchen der Arbeitnehmer des Handelsunternehmens zur vollständigen materiellen Verantwortung gezogen werden kann. Im Art. 121 ArbG der Russischen Föderation sind 7 Fälle der vollen materiellen Haftung angeführt, die bedingt als Vertragshaftung für konkrete Schäden und obligatorische Haftung für alle Schäden in einzelnen Fällen definiert werden können.
Den Beurteilungsmassstab zur Bestimmung der vollen materiellen Haftung gemäss Vertrag setzt in der Regel die Spezifik der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers, die grundsätzlich mit dem Umgang mit Ware-Geld-Werten verbunden ist. Mit den entsprechenden Arbeitnehmerkategorien wird ein schriftlicher Vertrag über die volle persönliche und kollektive Haftung geschlossen; dieser ist die Anlage zum Arbeitsvertrag. Im zweiten Fall geht es um Schäden, die während der Ausübung der Geschäftstätigkeit zugefügt wurden, wenn sie infolge eines im Gerichtsurteil bestätigten Verbrechens, vorsätzlicher Vermögensvernichtung oder durch einen während seiner Arbeitszeit im Alkohol-, Drogenrausch befundenen Arbeitnehmer entstanden sind.
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